Anreise
Erster Anreisetermin:
Erledigung aller Formalitäten und erforderlichen Behördengänge (Beantragung der polnischen Bürgerkarte, Ausländerbehörde etc.) mit deutschsprachiger Begleitung. Sie erhalten die deutschsprachigen Lernunterlagen und die CD für die theoretische Prüfungsvorbereitung.Hierzu wird ein Wochentag (Mo – Fr) von 09:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr benötigt. Von dem Fahrservice vor Ort werden Sie am Bahnhof abgeholt, zur Fahrschule und den weiteren Anlaufstellen gefahren und nach den Erledigungen gegen 15:00 Uhr wieder zum Bahnhof gebracht.
Zu diesem Termin sind unbedingt mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass (mindestens noch 7 Monate gültig und unbeschädigt, d.h. ohne Risse und fehlende Ecken)
- Europäische Krankenversicherungskarte
- Bankkarte
Nach diesem ersten Anreisetermin haben Sie die Wahl zwischen einer weiteren Anreise als Variante A (theoretische und praktische Prüfung in einem Doppeltermin an ein und demselben Tag) oder zwei weiteren Anreisen (theoretische und praktische Prüfung bei zwei separaten Anreisen und Terminen) als Variante B.
Variante A mit zweitem Anreisetermin:
Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung. Hierzu werden 4 Tage (Mo – Do) benötigt. Anschließend Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung in einem Doppeltermin (ein und derselbe Tag).Vor den Prüfungen absolvieren Sie Im Rahmen dieses Zeitfensters auch die erforderlichen Fahrstunden und werden vom Fahrlehrer zu den prüfungsrelevanten polnischen Besonderheiten geschult.Die praktische Prüfung setzt voraus, dass die theoretische Prüfung auf Anhieb bestanden wird.
Für den Fall, dass die theoretische Prüfung nicht bestanden wird, kann diese in der Regel noch während des Aufenthaltes wiederholt werden (Kosten ca. 70,00 €), allerdings muss dann für die praktische Prüfung ein neuer Termin vereinbart werden, der in der Regel 3 – 4 Wochen später liegt, da der praktische Prüfungstermin erst nach bestandener Theorie vergeben werden kann. Die theoretische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Eine Wiederholung der praktischen Prüfung ist eher selten, kann aber ebenfalls beliebig wiederholt werden (Kosten ca. 290,00 €).
Variante B mit zweitem und drittem Anreisetermin:
Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische und praktische Prüfung wird bei dieser Variante nicht im Rahmen eines Aufenthaltes abgenommen, sondern die theoretische während der zweiten Anreise/ Aufenthaltes und die praktische während eines weiteren, dritten Aufenthaltes mit separater Anreise. Die staatlichen Prüfungstermine sollten in einem Zeitfenster von ca. 3 – 5 Monate nach der ersten Anreise und Eintreffen der Bürgerkarte liegen.
Hier können Sie entscheiden, wann Sie in dem Zeitfenster von 3-5 Monaten zur Prüfung angemeldet werden wollen. Der genaue Prüfungstermin wird dann von dem staatlichen Prüfungsamt, dem W.O.R.D., vergeben. Bitte bereiten Sie sich ernsthaft auf die Prüfung vor, um diese beim ersten Mal zu bestehen. Es gibt keine Bestechung, keine Beeinflussung, es ist ein staatliches, videoüberwachtes System.